Leben und Arbeiten
in den USA
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¹ Schulausbildung oder Arbeitserfahrung:
Ein Antragsteller muss bis in spätestens zwei Jahren ENTWEDER über eine abgeschlossene Fachhochschul- ausbildung oder ähnliches (z.B. 3-jährige Lehre) verfügen. In den USA versteht man darunter den erfolgreichen Abschlusses einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulausbildung ODER er muss über zwei Jahre Arbeitserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in einem Beruf verfügen, der mindestens 2 Jahre Ausbildung oder Training erfordert. Die Online Datenbank des US-Arbeitsamtes 0*net OnLine wird verwendet, um Beschäftigungen zu bestimmen, die mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Training erfordern.
Ein Antragsteller muss bis in spätestens zwei Jahren ENTWEDER über eine abgeschlossene Fachhochschul- ausbildung oder ähnliches (z.B. 3-jährige Lehre) verfügen. In den USA versteht man darunter den erfolgreichen Abschlusses einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulausbildung ODER er muss über zwei Jahre Arbeitserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in einem Beruf verfügen, der mindestens 2 Jahre Ausbildung oder Training erfordert. Die Online Datenbank des US-Arbeitsamtes 0*net OnLine wird verwendet, um Beschäftigungen zu bestimmen, die mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Training erfordern.
² Sofern Sie gerichtlich / amtlich als getrennt lebend registriert sind, können Sie sich als "nicht verheiratet” anmelden.